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Mittwoch, 7. November 2012

Arbeiten in der Schweiz

Saisondienstverhältnisse  eines Österreichers in der Schweiz

(z.B. im Gastgewerbe)


Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz sind die Lohnbezüge in Österreich und in der Schweiz zu versteuern.
Bei der - zwingend durchzuführenden - Einkommensteuerveranlagung in Österreich (am Wohnsitzstaat) wird die in der Schweiz bezahlte Einkommensteuer (Lohnsteuer) von der österreichischen Einkommen abgezogen (Anrechnungsverfahren).


Daher beachten:

Arbeit in der Schweiz = Steuerveranlagung in Österreich