Donnerstag, 28. April 2022
Rechnungsbestandteile für die Umsatzsteuer - immer wieder zur Erinnerung
- Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
- Name und Anschrift des empfangenden Unternehmers
- Menge und Bezeichnung der gelieferten/geleisteten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder Leistung bzw. der Abrechnungszeitraum, wenn dieser einen Monat nicht überschreitet
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstigen Leistung
- der anzuwendende Steuersatz oder auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag und Steuerprozentsatz - (Falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist; Bei Anwendung des § 19 UStG (z.B. Bauleistungen) Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers)
- eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
- das Ausstellungsdatum
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des liefernden bzw. leistenden Unternehmers (bei Rechnungen über Euro 10.000,00 brutto)
Steuervorauszahlung 2022 - Herabsetzungsantrag bis 30.09.2022 möglich
Bis spätestens 30. 9. 2022 können Herabsetzungsanträge für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2022 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
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