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Donnerstag, 29. September 2011

Grabsanierung - Keine außergewöhnliche Belastung

Sanierung eines Grabes als außergewöhnliche Belastung?

Sanierung eines Grabes als außergewöhnliche Belastung? (§ 34 Abs. 1 EStG)

Es gibt im EStG keine generelle Berücksichtigung von Graberrichtungskosten, die ohne Anlass eines Todesfalls geltend gemacht werden könnten (UFS 28. 10. 2010, RV/3071-W/10). Aufwendungen für die Errichtung eines Grabmals (Grabstein mit Grabeinfassung) bzw. die Grabpflege sind nur im Rahmen eines Begräbnisses - als Teil der Begräbniskosten - abzugsfähig (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG [1. 7. 2010], § 34 Anm. 78, Stichwort "Begräbniskosten"); sie müssen unmittelbar mit einer Beerdigung in Zusammenhang stehen. Am zeitlichen Zusammenhang mit einem Begräbnis fehlt es jedenfalls, wenn der Todesfall - wie hier das Ableben des Schwiegervaters - bereits rund 32 Jahre zurückliegt (UFS 26. 7. 2011, RV/1775-W/11).

1 Kommentar:

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