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Donnerstag, 28. April 2022

Rechnungsbestandteile für die Umsatzsteuer - immer wieder zur Erinnerung

 

  1. Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
  2. Name und Anschrift des empfangenden Unternehmers
  3. Menge und Bezeichnung der gelieferten/geleisteten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  4. Tag der Lieferung oder Leistung bzw. der Abrechnungszeitraum, wenn dieser einen Monat nicht überschreitet
  5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstigen Leistung
  6. der anzuwendende Steuersatz oder auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag und Steuerprozentsatz - (Falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist; Bei Anwendung des § 19 UStG (z.B. Bauleistungen) Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers)
  7. eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
  8. das Ausstellungsdatum
  9. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des liefernden bzw. leistenden Unternehmers (bei Rechnungen über Euro 10.000,00 brutto)

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