Labels

Donnerstag, 25. August 2011

Katastrophenschäden sind steuerlich abzugsfähig

Auch oft vergessen wird, dass Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als Außergewöhnliche Belastungen o h n e Selbstbehalt von der Steuer abgesetzt werden können.

Darunter fallen insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und andere Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden. Abzugsfähig sind die Kosten der Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten notwendigen Wirtschaftsgüter, soweit diese Schäden nicht durch eine Versicherung oder aus öffentlichen Mitteln (Katastrophenfonds) gedeckt sind.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen