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Dienstag, 23. August 2011

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Falls Sie steuerpflichtige Leistungen an Unternehmer/innen erbringen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind bzw. in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmerinnen/Unternehmern in anderen EU-Staaten treten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID).

Sie benötigen die UID aber auch, wenn Sie den Vorsteuerabzug aus Rechnungen über 10.000 € (einschließlich Umsatzsteuer) geltend machen wollen.

Diese können Sie beim Ausfüllen des Fragebogens Verf 15, 16 oder 24 beantragen, aber auch danach jederzeit mit Hilfe des Formulares U 15 oder eines formlosen Antrages.


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