Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Falls Sie steuerpflichtige Leistungen an Unternehmer/innen erbringen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind bzw. in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmerinnen/Unternehmern in anderen EU-Staaten treten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID).
Sie benötigen die UID aber auch, wenn Sie den Vorsteuerabzug aus Rechnungen über 10.000 € (einschließlich Umsatzsteuer) geltend machen wollen.
Diese können Sie beim Ausfüllen des Fragebogens Verf 15, 16 oder 24 beantragen, aber auch danach jederzeit mit Hilfe des Formulares U 15 oder eines formlosen Antrages.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen